OfficeStars-Logo-7
Jetzt buchen
0
Adressschutz für das Impressum
Freitag, 22.04.2022

Adressschutz für das Impressum

Ein rechtssicheres Impressum ist in Deutschland verpflichtend für das gewerbsmäßige Betreiben einer Website. Viele Websitebetreiber sind daher vor eine große Herausforderung gestellt: der Schutz der privaten Adresse und der Pflicht, die Angaben im Impressum für alle Websitebesucher zugänglich zu machen. Ein Postfach im Impressum ist nicht zulässig und daher auch keine Option für den Schutz der privaten Adresse.

Welche Möglichkeiten gibt es also für den Adressschutz bei dem Impressum?

Natürlich möchte keiner seine private Adresse im Internet veröffentlichen und sich vor unangenehmen Besuchern schützen.

Zunächst ist es wichtig, dass es sich um eine ladungsfähige Anschrift handelt. Dabei muss es aber nicht unbedingt Ihre private Anschrift sein, denn auch das Anmieten einer ladungsfähigen Geschäftsadresse ist möglich.

Was ist ein Impressum?

Ein Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben für Personen, die ihre Website geschäftlich nutzen. Dazu zählen unter anderem auch journalistisch-redaktionelle Websites, welche von Vereinen, Freiberuflern oder Unternehmen betrieben werden. Weiterhin ist ein Impressum vorgeschrieben, wenn es sich um eine öffentliche Website oder einen Blog handelt, welche sich durch Werbeeinnahmen finanziert. Deshalb ist ein Impressum auch bei Influencern und Bloggern vorgeschrieben.

Ein Impressum muss daher genau angeben, wer hinter der Website steckt. Erforderliche Daten sind neben dem Namen und der Anschrift des Webseiten Betreibers auch die Rechtsform und die Angabe zur Kontaktaufnahme. Während eine E-Mail-Adresse in einem Impressum zwingend erforderlich ist, kann auf die Telefonnummer verzichtet werden. Hierzu müssen aber Kundenanfragen innerhalb von 1 Stunde beantwortet werden, daher ist es deutlich seriöser und einfacher, im Impressum ebenfalls die Telefonnummer anzugeben.

Im Impressum muss daher eine ladungsfähige Anschrift angegeben werden.

Was ist eine Postanschrift?

Der Unterschied zwischen der Hausanschrift und der Postanschrift liegt in dem Standort des Unternehmens. Die Postanschrift zeigt an, wie das jeweilige Unternehmen per Post zu erreichen ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob von diesem Standort auch gearbeitet wird.

Impressumspflicht auf Instagram, YouTube, Facebook und Co.

Auch hier hat der Gesetzgeber die Impressumspflicht klar geregelt, denn das Impressum muss nach § 5 Telemediengesetzt (TMG) nicht nur auf der eigenen Website veröffentlicht werden, sondern auch auf den Social-Media-Kanälen wie zum Beispiel:

· Facebook

· Instagram

· YouTube

· LinkedIn

· XING

Auch auf den Marktplätzen wie eBay, Amazon und Etsy ist das Impressum von großer Bedeutung, denn Verkäufer müssen hier ihre Adresse angeben und für Kundenkommunikation bereitstehen. Der Adressschutz bietet dabei die Möglichkeit, ein Gewerbe zu betreiben, ohne seine private Anschrift zu veröffentlichen.

Mo. - Do. | 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag | 8:00 - 17:00 Uhr
+49 (0) 40 237 24 33 1
OfficeStars-Logo-6
OfficeStars Businesscenter GmbH
An der Alster 6 | 20099 Hamburg | Deutschland
Knorrestraße 5 | 20099 Hamburg | Deutschland
Bloggerei.de
©OfficeStars 2024 - Mit Leidenschaft & Motivation für Sie da! 

Jetzt 50% im Monatsabo und 17% im Jahresabo sparen.

X
arrow-right